Neuigkeiten

Kontrolle des Browserverlaufs durch den Arbeitgeber

Vor einigen Wochen fand eine Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg den Weg in alle Nachrichten und Tageszeitungen: Die unerlaubte Nutzung des Internets rechtfertige eine außerordentliche Kündigung (§ 626 BGB) des Arbeitsverhältnisses.

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Widerrufs-Joker nur noch bis 21.06.2016 - wir prüfen Ihr Darlehen kostenlos!

Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschloss der Bundestag am 18.02.2016, dass der letzte Termin für den Widerruf von Wohnimmobilienkrediten, die bis Juni 2010 abgeschlossen wurden ...

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