Das Erbrecht ist ein im Grundgesetz verankertes Recht, über den Tod hinaus Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zu treffen.
Die Deutschen erben und vererben wie nie zuvor:
Einer Studie zufolge werden in den kommenden zehn Jahren 2.000 Milliarden Euro vererbt. Damit bekommen auch rechtliche Fragen eine immer höhere Bedeutung.
Der letzte Wille kann an kleinsten Formfehlern im Testament scheitern, Vermögensnachfolgen somit nicht wie gewollt ihren Verlauf nehmen.
- Erben verzichten aufgrund von Unwissenheit auf einen Anteil am Vermögen des Erblassers, der ihnen zustehen würde.
- Erben geraten aufgrund der Erbschaft in Haftungsproblematiken, die sie finanziell belasten.
Rechtsberatung im Erbrecht
Die rechtlichen Fragen rund um das Thema Erbrecht können äußerst komplex sein, z.B.:
Vererben und Vorsorge
- Eigenhändiges Testament,
- Patientenverfügung,
- Vorsorgevollmacht,
- Betreuungsverfügung und
- vieles mehr.
Erben
- Korrespondenz mit dem Nachlassgericht,
- Erbschein,
- Auseinandersetzung der Erbschaft,
- Nachlassverzeichnis,
- Auskunftsansprüche,
- Pflichtteilsansprüche und
- vieles mehr.
Pflichtteilsrecht
- Einholung der Nachlassakte,
- Durchsetzung der Auskunftsansprüche und
- vieles mehr.
Wir beraten Sie auch kompetent in allen damit zusammenhängenden steuerlichen Fragen.
Überblick über unsere Anwaltsgebühren
Für mehr Informationen zu unseren Anwaltsgebühren schauen Sie in unsere Kostenaufstellung. Hier Erfahren Sie mehr zu Kosten für Erstberatung und anderen Themen.
Häufig gestellte Fragen:
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, sind die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch auf 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt, sofern der Auftraggeber Verbraucher ist. Ein Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung besteht daher nicht. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, gibt es allerdings die Möglichkeit, anwaltliche Beratungskosten durch diese abzudecken. Zumindest Erstberatungen sind Bestandteil vieler Tarife privater Rechtsschutzversicherungen.
Möchten Sie anschließend einen Rechtsanwalt für Erbrecht beauftragen, erfolgt die Abrechnung in der Regel nach Stundenhonorar, mindestens jedoch nach den gesetzlich festgelegten Gebühren des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die letzteren richten sich nach dem Gegenstandswert.
Selbstverständlich klären wir Sie im Vorfeld über die Kosten auf, die sich durch weitere Beratung und anwaltliche Vertretung ergeben. Das ist spätestens beim Erstgespräch der Fall. Hier machen wir uns ein Bild von Ihrem Anliegen und können weitere erforderliche Leistungen abschätzen.
Die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt trägt zunächst jede Partei selbst.
Wird ein gerichtlicher Rechtssteit geführt, sieht die Zivilprozessordnung vor (§ 91 ZPO), dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Diese sind insbesondere die Gerichtskosten sowie die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des gegnerischen Rechtsanwalts, nicht jedoch darüber hinaus vereinbartes Honorar.
Hierbei sind Ausnahmen und Sonderfälle denkbar. So gibt es bei fehlenden finanziellen Mitteln beispielsweise die Option, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Auch können die Parteien im Rahmen eines Erbstreits eine Vergleichsvereinbarung treffen, um eine Aufteilung oder Begrenzung der Kosten festzulegen.
Ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt berät und vertritt Erben und Erblasser bei der Regelung und Durchsetzung von Erbschaftsangelegenheiten. Er fungiert zudem auch als Vermittler und Mediator zwischen mehreren Erben. Die Arbeit eines Erbrechtsanwalts lässt sich in die Bereiche Vererben und Vorsorge, Erben sowie Pflichtteilsrecht untergliedern. Zum Bereich Vererben und Vorsorge zählen im Erbrecht beispielsweise das Testament, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten. Beim Erben geht es um Themen wie zB. die Annahme oder Auschlagung der Erbschaft, Beantragung des Erbscheins, Auseinadersetzung der Erbengemeinschaft. Im Bereich Pflichtteilsrecht geht es insbesondere um die Durchsetzung der Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche sowie der damit verbundenen Auskunftsansprüche.
Pauschal gesprochen braucht es immer dann einen Rechtsanwalt, wenn eine Nachlassregelung juristischer Klärung bedarf. Das tritt nicht nur nach dem konkreten Erbfall ein. Im Erbrecht ist es bereits bei der eigenen Nachlassregelung sinnvoll - beispielsweise in Bezug auf das Testament oder den Erbvertrag - einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Erstens treffen Sie damit eine individuell sinnvolle Regelung Ihres Nachlasses. Zweitens sorgt diese Regelung für klare Abläufe im Erbfall, beispielsweise in Bezug auf einen etwaigen Nachlassverwalter und die Testamentsvollstreckung. Ein Anwalt ist im Gegensatz dazu beispielsweise mitunter auch dann erforderlich, wenn es keine derart eindeutigen Verfügungen seitens des Erblassers gibt.
Wird der Erblasser aufgrund der gesetztlichen (§§ 1922 ff. BGB) oder willkürlichen, d.h. durch Testament oder Erbvertrag angeordneten Erbfolge von zwei oder mehreren Personen beerbt (z.B. Ehegatte und Kinder), bilden diese eine sog. Erbengemeinschaft. Dabei handelt es sich um eine Gesamthandsgemeinschaft, die dazu verpflichtet, den Nachlass gemeinsam zu verwalten. Das bedeutet gleichzeitig, dass einzelne Miterben nie allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen dürfen, bis eine Aufteilung des Nachlasses stattgefunden hat. Dem Miterbe steht es jedoch frei, über seinen Anteil an dem Nachlass (nicht an den einzelnen Nachlassgegenständen) zu verfügen.
Die Erbengemeinschaft endet in der Regel mit der Auseinandersetzung, d.h. durch die Aufteilung der Nachlassgegenstände auf die einzelnen Miterben entsprechend ihren Erbquoten.
Zunächst stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie Ihre Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Mit letzterem können Sie auch einen Rechtsanwalt betrauen. Achtung: Möchten Sie eine Erbschaft ausschlagen, sind Sie dafür an eine sechswöchige Frist nach Kenntnis über den Erbfall gebunden. Seinen Sie sich zudem bewusst, dass Sie damit in der Regel auch den Pflichtteilsanspruch verlieren.
Neben einer Erbenhaftung für etwaige Nachlassverbindlichkeiten bedeutet das Erbrecht zugleich die Auseinandersetzung mit Steuerrecht. Treten Sie das Erbe an, unterliegen Sie einer fristgebundenen Meldepflicht beim zuständigen Finanzamt. Zudem wird grundsätzlich in jedem Erbfall Erbschaftssteuer fällig, deren Höhe von mehreren Faktoren wie dem jeweiligen Nachlasswert, Erbanteil oder der Steuerfreigrenze abhängt.
Folgender Rechtsanwalt steht Ihnen im Erbrecht gerne zur Verfügung:
Dr. Alexander Grün
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0931 / 32208-23
E-Mail: info@jus-plus.de