Rechtsanwalt Dr. Stephan Wilms Würzburg

Ihr Anwalt für Familienrecht in Würzburg unterstützt Sie bei Trennung & Scheidung

Im Familienrecht vertreten wir Sie im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen

  • Ehegatten,
  • Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder
  • Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.


Hierbei überprüfen wir für Sie die Frage der Unterhaltsverpflichtung und der Vermögensauseinandersetzung. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht und führen für Sie das Scheidungsverfahren durch.

Ziel unserer Beratung ist auch die Herbeiführung einer sogenannten Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung, um ein kosten- und zeitintensives gerichtliches Verfahren im Rahmen des Unterhalts oder der Vermögensauseinandersetzung (Zugewinn) zu vermeiden.

Selbstverständlich beraten wir auch diesbezüglich im Vorfeld durch die Gestaltung von entsprechenden Eheverträgen.

 

Trennung und Scheidung

Möchten Sie sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen und sind Sie an einer gütlichen und möglichst zügig durchgeführten Trennung interessiert, sollten Sie eine Scheidungsvereinbarung (Scheidungsfolgenvereinbarung) treffen.

Ihre einvernehmliche Scheidung erfolgt auf der Basis eines speziellen Vertrages, den wir als Anwalt für Familienrecht in Würzburg in Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Partner erarbeiten. Er regelt sämtliche Rechte und Pflichten, die Sie nach der Scheidung haben.

Sind Sie nicht verheiratet, helfen wir Ihnen gern beim Aufsetzen Ihrer Trennungsfolgenvereinbarung. Diese vertragliche Regelung ist sinnvoll, wenn Sie gemeinsame Kinder haben oder Eigentümer einer Immobilie sind.

Scheidungsvereinbarungen enthalten Regelungen bezüglich 

  • der Vermögensaufteilung,
  • der Aufteilung des Hausrats,
  • des Wohnrechts,
  • des Sorge- und Umgangsrechts, falls gemeinsame Kinder vorhanden sind, 
  • bestehender Schulden und
  • des Versorgungsausgleichs.

 

Ist ein Ehevertrag sinnvoll oder nicht?

Paare, die heiraten möchten, denken oft nicht daran, was im Fall einer Scheidung passieren könnte. Ein Ehevertrag kann verhindern, dass es später bei der Trennung zu kräftezehrenden Rechtsstreitigkeiten kommt. Er enthält ähnliche Regelungen wie eine Scheidungsvereinbarung und weitere, die sich auf die Ehe selbst beziehen.

Möchten Sie unsere kompetente Hilfe?

Ein spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht unserer Kanzlei unterstützt Sie beim Erstellen eines Ehevertrages in Würzburg und überregional. Einen Ehevertrag können Sie vor der standesamtlichen Trauung oder auch während der Ehe errichten lassen. Eine proaktive Rechtsberatung erspart Ihnen womöglich später den Scheidungsanwalt.

 

Die vertragliche Regelung Ihrer Lebensgemeinschaft lohnt sich, wenn

  • Sie und Ihr Partner berufstätig sind und auf Kinder verzichten möchten
  • einer der Partner deutlich begüteter ist (Diskrepanz-Ehe)
  • ein Partner selbstständig oder Unternehmer ist
  • die Eheschließung im hohen Alter erfolgt
  • ein Partner eine andere Nationalität hat

 

Im Fall verschiedener Nationalitäten können Sie in Ihrem Ehevertrag festhalten, welches Recht gelten soll. Als Unternehmer verhindern Sie mit einem solchen Schriftstück, dass sich Ihr Partner nach der Trennung oder im Fall Ihres Ablebens das betriebliche Vermögen aneignet.

 

Überblick über unsere Anwaltsgebühren

Für mehr Informationen zu unseren Anwaltsgebühren schauen Sie in unsere Kostenaufstellung. Hier Erfahren Sie mehr zu Kosten für Erstberatung und anderen Themen.

Häufig gestellte Fragen:

Was fällt unter das Familienrecht?

Dieses Rechtsgebiet befasst sich als Teilgebiet des Zivilrechts mit familiären Rechtsverhältnissen. Dies schließt Ehe- und Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften sowie Verwandtschaftsgrade ein. Ein häufig behandelter Schwerpunkt ist das Eherecht. Dazu gehören u. a. Regelungen in Bezug auf Trennung und Scheidung sowie auch die vertragliche Regelung einer Lebensgemeinschaft, beispielsweise in Hinblick auf die Vermögensaufteilung. Neben Ehe- und Lebensgemeinschaften setzt sich das Familienrecht mit den Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern auseinander. Dazu gehören Themengebiete wie das Unterhalts-, Sorge und Umgangsrecht oder auch die Adoption von Kindern. Die Rechtsgrundlage des Familienrechts bildet mehrheitlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hinzu kommen weitere verfahrensrechtliche Bestimmungen, beispielsweise aus dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Welcher Anwalt ist für den Unterhalt zuständig?

Das Unterhaltsrecht ist Teil des Familienrechts. Dementsprechend ist ein Fachanwalt für Familienrecht auch für das Thema Unterhalt zuständig. Das Unterhaltsrecht legt fest, welche Personen anderen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bzw. berechtigt sind. Dazu gehören Partner in bestehenden und aufgelösten Ehen sowie Partner in eingetragen und aufgelösten Lebenspartnerschaften. Des Weiteren geht es um Verwandte in gerader Linie, also direkte Vorfahren und Nachkommen wie beispielsweise Eltern und Kinder. Auch das Verhältnis von Eltern eines unehelichen Kindes untereinander definiert das Unterhaltsrecht. Dementsprechend existieren unterschiedliche und vielseitige Unterhaltsansprüche wie der Eltern- oder Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nacheheliche Unterhalt nach einer Scheidung oder aufgelöster Lebenspartnerschaft.

Was beinhaltet ein Beratungsgespräch beim Anwalt?

Bei einem Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht geht es zunächst darum, den für Ihr individuelles Anliegen bestehenden Sachverhalt zu klären. Dafür schildern Sie Ihren Fall und beantworten entsprechende Nachfragen dazu. So gewinnt Ihr Anwalt einen umfangreichen Eindruck und ist in der Lage, einen Rahmen für das weitere Vorgehen festzulegen. Sie erfahren auch, welche Kosten durch die weitere anwaltliche Vertretung und rechtliche Auseinandersetzungen auf Sie zukommen. Tragen Sie vor dem Beratungsgespräch möglichst alle relevanten Dokumente zusammen und bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit. Das ermöglicht es Ihrem Anwalt, den Sachverhalt so detailliert wie möglich einzuschätzen. Natürlich bleibt auch Raum, bereits bestehende Fragen Ihrerseits zu klären

Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt wegen einer Scheidung?

Auch bei einer Erstberatung handelt es sich um eine anwaltliche Arbeitsleistung, welche zu vergüten ist. Allgemein richten sich die Kosten für eine Ersteinschätzung zu familienrechtlichen Themen/Fragestellungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG. Dies sieht eine Gebühr für die Erstberatung in Höhe von 190 Euro vor. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von 226,10 Euro. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, besteht potenziell die Möglichkeit, die Kosten von dieser übernehmen zu lassen. Voraussetzung ist, dass der Vertrag eine entsprechende Kostendeckung für das Rechtsgebiet Familienrecht vorsieht.

Folgende unserer Rechtsanwälte stehen Ihnen im Familienrecht gerne zur Verfügung:

Dr. Alexander Grün

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Telefon: 0931 / 32208-23
E-Mail:

Dr. Stephan Wilms

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

Telefon: 0931 / 32208-23
E-Mail: