Kosten der Erstberatung
Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl. MwSt. und für eine Unternehmer nicht höher als 280 Euro zzgl. MwSt.
Kosten bei außergerichtlicher Beratung
Bei außergerichtlicher Beratung erfolgt unsere Abrechnung auf Stundenhonorarbasis nach vorheriger Vereinbarung. Dabei wird die Dauer und der Inhalt der einzelnen Beratungstätigkeit in einem Zeiterfassungssystem aufgezeichnet. Dies gewährt Ihnen die volle Kostentransparenz.
Kosten bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung
Auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung erfolgt für Unternehmer auf Stundenhonorarbasis nach vorheriger Vereinbarung, wobei bei gerichtlicher Vertretung mindestens die gesetzliche Vergütung nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geschuldet ist.
Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Verbrauchern erfolgt regelmäßig nach RVG. Hierbei werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert abgerechnet.
Rechtschutzversicherte Mandanten
Wenn der Mandant rechtsschutzversichert ist, erfolgt eine Abrechnung auf Grundlage des RVG, wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.