Skip to main content
Beratung.de Gold
Beratung.de Top Anwalt

Beratung und Vertretung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsberatung im Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter auf der Grundlage des zwischen ihnen abgeschlossenen Mietvertrages.

Wir beraten Mieter und Vermieter von Wohnungen und Geschäftsräumen in allen wichtigen Fragen rund um das Mietrecht, wie zum

  • Mietvertrag,
  • Eigenbedarfskündigung,
  • Außerordentliche Kündigung,
  • Mieterückstände,
  • Mieterhöhung,
  • Rückzahlung Mietkaution,
  • Mietminderung,
  • Schäden im laufenden Mietverhältnis und nach Beendigung,
  • Schönheitsreparaturen,
  • Nebenkostenumlegung,
  • Nebenkostenabrechnungen etc.

 

Rechtsberatung im Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsverhältnisse in Bezug auf Wohnungseigentum. Hier können Probleme zwischen den Wohnungseigentümern, den einzelnen Eigentümern und dem Verwalter oder zwischen der Gemeinschaft und Dritten auftreten.

Wir beraten und vertreten Sie zu Themen wie

  • Beschlussanfechtungen,
  • Teilungserklärungen,
  • Hausgeldabrechnungen,
  • Wirtschaftsplänen,
  • Eigentümerversammlungen,
  • Verwalterverträge,
  • Geschäftsordnungen,
  • Umlaufbeschlüssen,
  • Sonderumlagen,
  • Instandsetzungen,
  • Modernisierungen und
  • vielen anderen Problemfeldern.

 

Überblick über unsere Anwaltsgebühren

Für mehr Informationen zu unseren Anwaltsgebühren schauen Sie in unsere Kostenaufstellung. Hier Erfahren Sie mehr zu Kosten für Erstberatung und anderen Themen.

Häufig gestellte Fragen:

Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Mietrecht/Wohnungseigentumsrecht?

Die Kosten einer anwaltlichen Beratung im Mietrecht richten sich nach Art und Umfang der Tätigkeit.

Erstberatung:

  • Für Verbraucher: maximal 190 € zzgl. MwSt.
  • Für Unternehmer: maximal 280 € zzgl. MwSt.

Weitergehende außergerichtliche Beratung:

  • Abrechnung in der Regel auf Stundenhonorarbasis nach vorheriger Vereinbarung
  • Transparente Dokumentation der aufgewendeten Beratungszeit

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:

  • Für Verbraucher häufig Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), abhängig vom Streitwert
  • Für Unternehmer in der Regel Stundenhonorar nach Vereinbarung, mindestens jedoch die gesetzlichen Gebühren bei gerichtlichen Verfahren

Rechtsschutzversicherung:

  • Besteht eine Rechtsschutzversicherung, erfolgt die Abrechnung nach RVG, sofern eine Kostendeckung erteilt wird und das Mandat kostendeckend geführt werden kann. Falls dies nicht der Fall ist muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
Wann sollte man einen Anwalt im Mietrecht einschalten?

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist im Mietrecht häufig sinnvoll, um rechtliche Risiken zu vermeiden und Konflikte rechtssicher zu klären.

Typische Situationen, in denen anwaltliche Unterstützung ratsam ist, sind beispielsweise:

  • Kündigungen des Mietverhältnisses, etwa wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzug
  • Mieterhöhungen oder Mietminderungen
  • Einhaltung der Mietpreisbremse
  • Unstimmigkeiten bei Nebenkostenabrechnungen
  • Streitigkeiten über Schäden oder Schönheitsreparaturen
  • Probleme bei der Rückzahlung der Mietkaution

Ein Anwalt prüft die rechtliche Ausgangslage, weist auf mögliche Ansprüche und Risiken hin und unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber der Gegenseite konsequent durchzusetzen. Häufig lassen sich Konflikte bereits außergerichtlich klären.

Was macht ein Anwalt für Wohnungseigentumsrecht?

Ein Anwalt für Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um das Wohnungseigentum im Verhältnis zur Verwaltung, der WEG selbst und den anderen Eigentümern.

Zu den typischen Tätigkeitsbereichen gehören insbesondere:

Rechtliche Beratung und Vertragsprüfung

  • Prüfung und Gestaltung von Immobilienverträgen von Teilungserklärung bis Mietvertrag
  • Beratung zu Rechten und Pflichten der WEG, dem Verwalter und den Eigentümern

Vertretung bei rechtlichen Auseinandersetzungen

  • Streitigkeiten zwischen Eigentümern und WEG
  • Konflikte innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen Dritter

Begleitung von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren

  • außergerichtliche Verhandlungen und Konfliktlösungen
  • Vertretung vor Gericht

Ziel ist stets eine rechtssichere Lösung, die Ihre Interessen bestmöglich wahrt.

Was tun bei einer Eigenbedarfskündigung?

Erhalten Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs, sollte zunächst sorgfältig geprüft werden, ob diese rechtlich wirksam ist.

Wichtige Prüfpunkte sind insbesondere:

Form und Begründung der Kündigung

  • Der Vermieter muss den Eigenbedarf nachvollziehbar und konkret darlegen
  • Gesetzliche Formvorschriften und Kündigungsfristen müssen eingehalten werden

Mögliche Einwände des Mieters

  • Zweifel am tatsächlichen Eigenbedarf
  • formale Fehler in der Kündigung
  • Härtefallregelungen, etwa bei hohem Alter, Krankheit oder besonderer sozialer Situation

Rechtliche Prüfung durch einen Anwalt

  • Bewertung der Kündigung und der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs
  • Unterstützung bei Verhandlungen oder gerichtlichen Verfahren

Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Ihre Rechte zu wahren und angemessen auf eine Eigenbedarfskündigung zu reagieren.

Folgender Rechtsanwalt steht Ihnen im Miet- und Wohneigentumsrecht gerne zur Verfügung:

Nikolaus Hantke

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Telefon: 0931 / 32208-32
E-Mail:

 

Oliver Strebel

Rechtsanwalt

Telefon: 0931 / 32208-0
E-Mail: