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Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Würzburg -
Fachanwalt Dr. Rüdiger Herzog und Mario Aulbach

Im Arbeitsrecht in Würzburg sind alle Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Das Arbeitsrecht gilt für alle Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte), es bestehen zwei wesentliche Bereiche:

 

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht: Hier sind die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, z. B.

  • die Arbeitszeit,
  • die Arbeitsbedingungen,
  • das Arbeitsentgelt,
  • der Urlaubsanspruch
  • und vieles mehr.

Es gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse oder Teilzeitarbeitsverhältnisse.

 

Kollektivarbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht: In diesem Teil sind die betriebliche Mitbestimmung (z. B. durch das MitbestG oder das BetrVG) wie auch die Bereiche des Arbeitskampfrechtes, Tarif- und Koalitionsrechtes geregelt.

 

Rechtsberatung im Arbeitsrecht

In Würzburg beraten wir Sie kompetent in allen arbeitsrechtlichen Fragen, z. B.

  • zur Kündigung,
  • zum Arbeitsrecht,
  • zur Abmahnung,
  • zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz,
  • zur Abfindung,
  • zu Arbeitszeugnissen oder
  • in Fragen des Mutterschutzes etc.


Wir vertreten Sie auch engagiert gegenüber den Behörden (etwa Bundesagentur für Arbeit) oder vor den Gerichten (Arbeitsgerichte oder Sozialgerichte).

 

Ratgeber: Kündigung Arbeitsrecht

In unserer Würzburger Kanzlei und unserem Ratgeber: Kündigung Arbeitsrecht stellen wir Ihnen eine Vielzahl an Informationen rund um die Kündigung des Arbeitsvertrags. Wir klären hier über Themen wie Abmahnungen, Urlaubsanspruch, Abfindung, Weihnachtsgeld und vieles mehr auf.

 

Überblick über unsere Anwaltsgebühren

Für mehr Informationen zu unseren Anwaltsgebühren schauen Sie in unsere Kostenaufstellung. Hier Erfahren Sie mehr zu Kosten für Erstberatung und anderen Themen.

Häufig gestellte Fragen:

Was kostet es, einen Brief vom Anwalt schreiben zu lassen?

Der Rechtsanwalt rechnet seine Tätigkeiten nach den gesetzlichen Gebühren auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Die Höhe der Gebühren bemisst sich hierbei nach dem Gegenstandswert. Für seine Tätigkeit im außergerichtlichen Verfahren fällt eine sogenannte Geschäftsgebühr, die Post- und Telekommunikationspauschale sowie die hierauf anfallende Umsatzsteuer an. Die Geschäftsgebühr beträgt in der Regel 1,3. Bei einem Streitwert von beispielsweise 2.000,00 € beläuft sich die 1,3 Geschäftsgebühr auf 195,00 € netto. Diese Geschäftsgebühr ist nur einmal fällig und fällt unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit sowie der Anzahl der verfassten Schreiben ab.

Wer trägt die Kosten beim Arbeitsgericht?

Im Arbeitsgerichtsverfahren in der ersten Instanz trägt jede Partei die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst, unabhängig davon, ob sie den Rechtsstreit gewinnt oder verliert. Dies gilt auch im Falle einer einvernehmlichen Beendigung des Rechtsstreits. Jede Partei trägt also die Kosten ihres Rechtsanwalts selbst. Neben den Kosten für den eigenen Rechtsanwalt fallen Gerichtsgebühren an, wenn der Prozess durch ein Urteil beendet wird. Die Gerichtsgebühren sind von der Partei zu zahlen, die den Prozess verliert. Im Falle eines Vergleichs fallen keine Gerichtsgebühren an. Bei geringen Einkommen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Kosten der Prozessführung von der Landeskasse übernommen werden. Soweit die Einkommensverhältnisse es zulassen, kann das Gericht anordnen, dass die Kosten in monatlichen Raten an die Landeskasse zurückzuzahlen sind.

Was kostet ein Beratungstermin beim Anwalt für Arbeitsrecht?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, sind die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch auf 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt, sofern der Auftraggeber Verbraucher ist. Ein Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung besteht daher nicht. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, gibt es allerdings die Möglichkeit, anwaltliche Beratungskosten durch diese abzudecken. Zumindest Erstberatungen sind Bestandteil vieler Tarife privater Rechtsschutzversicherungen. Selbstverständlich klären wir Sie in unserer Kanzlei in Würzburg im Vorfeld über die Kosten auf, die sich durch weitere Beratung und anwaltliche Vertretung ergeben. Das ist spätestens beim Erstgespräch der Fall. Hier machen wir uns ein Bild von Ihrem Anliegen und können weitere erforderliche Leistungen abschätzen.

Was macht ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Im Gegensatz zu einem auf arbeitsrechtliche Themen spezialisierten Anwalt verfügt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht über eine gesonderte Fachanwaltsausbildung. Er berät und vertritt Sie in arbeitsrechtlichen Themen wie beispielsweise Kündigungen oder Abfindungen. Dabei geht es beispielsweise darum zu prüfen, ob bestimmte Vorgänge seitens Ihres Arbeitgebers rechtens sind. Und wie sich gegebenenfalls dagegen vorgehen lässt. Selbstverständlich lässt sich ein Anwalt auch präventiv konsultieren, beispielsweise um einen Arbeitsvertrag zu prüfen. Oder auch, um Ihnen eine Einschätzung zu einer möglichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber zu vermitteln. Unsere Kanzlei in Würzburg steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber behördlich und gerichtlich durchzusetzen.

Wann Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Sobald ein arbeitsrechtliches Problem auftritt, ist es immer sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, um gegebenenfalls bestehende bzw. laufende Fristen einzuhalten. Bei der Konsultation eines Anwalts geht es zunächst um eine fachliche und unabhängige Erstberatung. Während dieser können Sie Ihren Fall schildern und erhalten eine professionelle Einschätzung, welche Schritte in Ihrem individuellen Fall ratsam sind. Diese Einschätzung deckt auch die möglichen für Sie entstehenden Kosten ab. Basierend darauf entscheiden Sie, ob Sie weitere anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen möchten. Wichtig ist es in jedem Fall, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen. In unserer Kanzlei in Würzbug finden Sie hierzu die passenden Ansprechpartner.

Folgende unserer Rechtsanwälte stehen Ihnen im Arbeitsrecht gerne zur Verfügung:

Dr. Rüdiger Herzog

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Telefon: 0931 / 32208-27
E-Mail:

 

Mario Aulbach

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Telefon: 0931 / 32208-35
E-Mail:

 

Samantha Appold

Rechtsanwältin
Schwerpunkt Arbeitsrecht

Telefon: 0931 / 32208-27
E-Mail: