VW-Skandal: BGH zeigt sich verbraucherfreundlich!

Am 25.05.2020 verkündete der BGH, Az. VI ZR 252/19, die Entscheidung, auf welche Verbraucher lange gewartet hatten: VW muss Schadensersatz zahlen!

Der VW-Konzern haftet für Fahrzeuge, deren Motor mit einer Software ausgestattet ist, die im Prüfstand einen Stickoxid (NOx)-optimierten Zustand auslöst, aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, § 826 BGB, da es sich hierbei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

Der Kläger im Verfahren vor dem BGH erwarb im Jahre 2014 ein Gebrauchtfahrzeug von VW, Modell Sharan 2.0 TDI, zu einem Kaufpreis von 31.490,00 €. Das Fahrzeug enthielt einen 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffklasse Euro 5.

Das Gericht entschied, dass VW Schadensersatz zahlen muss. Anzurechnen sind jedoch die gezogenen Nutzungen, da der Kläger das Fahrzeug tatsächlich über einen Zeitraum von 6 Jahren gefahren ist. Abzüglich des Nutzungsersatzes soll der Kläger daher 25.616,10 € erhalten!

Für die Zukunft bereits angekündigt sind weitere Entscheidungen anderer betroffener Hersteller.

Wer in der Vergangenheit seine Kaufentscheidung auf ein umweltfreundliches Fahrzeug gestützt hat, hat jetzt die besten Chancen auf Schadensersatz!

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