Widerrufen Sie Ihren Maklervertrag und holen Sie sich die Courtage zurück!

Sie haben eine Immobilie erworben und ärgern sich noch heute über die hohe Provision, die Sie an den Makler gezahlt haben? Nicht selten werden Immobilienkäufer mit mehreren tausend Euro zur Kasse gebeten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch Ihr Geld zurückfordern!

Mit Urteil vom 14.03.2019 bestätigte der BGH (Az. I ZR 134/18) die Möglichkeit, auch Maklerverträge zu widerrufen.

Wer kann einen solchen Widerruf ausüben?

Wer als Verbraucher telefonisch, im Internet per Email oder per Post einen Makler beauftragt ohne diesen jemals persönlich getroffen zu haben, hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.
Als Verbraucher gelten Sie immer dann, wenn Sie nicht zu gewerblichen Zwecken Wohneigentum erwerben. Gleich, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten.

Wenn nun diese Widerrufsbelehrung jedoch Fehler enthält oder gar ganz fehlt, können Sie den Maklervertrag noch 1 Jahr und 14 Tage lang widerrufen!

Den Rest prüfen wir für Sie!

Schicken Sie uns Ihre Unterlagen oder vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

Ihr Ansprechpartner in Würzburg, Marktheidenfeld, Schweinfurt und Kitzingen:

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