Fachanwalt für Verkehrsrecht berät im Verkehrszivilrecht & Verkehrsstrafrecht
Nahezu jeder Bürger wird im Laufe seines Lebens mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommen. Überwiegend geht es dabei um das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht. Das Arbeitsgebiet des Fachanwalts für Verkehrsrecht umfasst aber auch das Recht der Fahrerlaubnisse (Führerschein) ebenso wie das Zulassungsrecht.
Verkehrszivilrecht
Zum Verkehrszivilrecht gehören vor allem die Bereiche, die sich mit der Haftung im Straßenverkehr (Beispiel: Verkehrsunfall) und deren Folgen befassen.
Wenn Sie sich durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht * vertreten lassen, erhalten Sie fast immer höhere Schadensersatzleistungen als ein Geschädigter ohne fachlich versierten Rechtsbeistand. Insbesondere beim „Schadenmanagement der Versicherer“ (= Direktabwicklung) hat die gegnerische Versicherung eigene finanzielle Interessen, die naturgemäß zu Lasten des Geschädigten gehen. Gegen diese Interessen kommt man als Laie selten an.
Achtung! Die Unfallabwicklung
Überlassen Sie die Abwicklung des Unfalls niemals der Versicherung des Unfallgegners. Vorsicht beim „Schadenmanagement der Versicherer“ – Treffen Sie mit der Versicherung Ihres Gegners keine Vereinbarung über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen!
Niemals vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen!
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Hier werden Tatbestände und Rechtsfolgen von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erfasst, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eine Rolle spielen. Beispiele hierfür sind:
- das unerlaubte Entfernen vom Unfallort,
- Trunkenheitsfahrten,
- Fahrverbote,
- Entziehung der Fahrerlaubnis.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht berät Sie im Verkehrsrecht kompetent in den Bereichen
- Unfall,
- Fahrerlaubnis,
- Bußgeld,
- Ordnungswidrigkeiten,
- Strafrecht,
- Rechtsschutz,
- Sachverständigenkosten,
- Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung und
- vielen mehr.
* Der Fachanwalt hat durch eine Zusatzausbildung und den Nachweis besonderer Berufserfahrung den Fachanwaltstitel verliehen bekommen. Um diesen Titel zu erhalten, muss er seine Kompetenz ständig durch den Nachweis von Weiterbildungsmaßnahmen belegen. Das führt zu einer geprüften und nachgewiesenen Qualitätssicherung der Tätigkeit des Fachanwaltes.
Überblick über unsere Anwaltsgebühren
Für mehr Informationen zu unseren Anwaltsgebühren schauen Sie in unsere Kostenaufstellung. Hier Erfahren Sie mehr zu Kosten für Erstberatung und anderen Themen.
Folgende unserer Rechtsanwälte stehen Ihnen im Verkehrsrecht gerne zur Verfügung:
Thomas Lenzen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Telefon: 0931 / 32208-22
E-Mail: info@jus-plus.de
Mario Aulbach
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Telefon: 0931 / 32208-35
E-Mail: info@jus-plus.de