Ihr Anwalt für Kündigungen in Würzburg

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, d. h. sie muss eigenhändig unterzeichnet sein und wird erst mit Zugang wirksam. Es empfiehlt sich zum Nachweis des Zugangs der Kündigung diese persönlich in Anwesenheit eines Zeugen oder per Bote zu übergeben oder per Einwurf-Einschreiben zuzustellen.

Hier informieren wir Sie zu einigen der wichtigsten Aspekte rund um das Thema Kündigung und die dazugehörige anwaltliche Vertretung.

Wann wird eine Kündigung wirksam?

Kündigungen müssen schriftlich erklärt werden. Eine Kündigung per Email oder per WhatsApp wäre bereits aus formellen Gründen unwirksam. Die Kündigung muss also auf Papier verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Die Unterschrift auf der Kündigung muss als solche den Unterzeichnenden erkennen lassen. Eine bloße Paraphe führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Des Weiteren muss der Kündigende zur Kündigung berechtigt sein. Dies ist bei einer GmbH der oder die Geschäftsführer, bei einer Einzelfirma der Inhaber. Es kann aber auch der Personalchef sein, der Kündigungen aussprechen und damit unterschreiben darf.

Schließlich muss die Kündigung dem Empfänger nachweislich auch zugegangen sein.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist eine Feststellungsklage, die der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen muss, um die Unwirksamkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht feststellen zu lassen.

Die Klage richtet sich gegen eine vom Arbeitgeber erklärte außerordentliche/fristlose oder ordentliche Kündigung oder Änderungskündigung.

Die 3 Wochenfrist ist zwingend einzuhalten, da anderenfalls die Kündigung nach Ablauf von drei Wochen wirksam wird. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen kann der Arbeitnehmer nach Ablauf der 3 Wochen die nachträgliche Zulassung der Klage beim Arbeitsgericht beantragen. Selbst eine mehrwöchige Urlaubsabwesenheit des Arbeitnehmers führt nicht automatisch dazu, dass der Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigung Erfolg hat, da die Arbeitsgerichte von Arbeitnehmern verlangen, dass während der Urlaubsabwesenheit eine Vertrauensperson regelmäßig den Briefkasten kontrolliert.

Die Versäumung der Klagefrist ist nur dann unschädlich, wenn die Kündigung nicht schriftlich erklärt wurde oder für die Kündigung vorab die Zustimmung der Behörde durch den Arbeitgeber eingeholt werden muss, wie dies bei schwangeren Arbeitnehmern oder schwerbehinderten Arbeitnehmern der Fall ist.

Wie sinnvoll ist es, bei einer Kündigung einen Anwalt aus Würzburg hinzuzuziehen?

Hier gilt es zunächst zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden - ob Sie selbst eine Kündigung vornehmen möchten oder eine erhalten haben.

Szenario Nummer 1 - Sie möchten selbst kündigen:

Hierbei kommt es immer auf den individuellen Fall an. Rechnen Sie beispielsweise mit Schwierigkeiten seitens des Arbeitgebers, lohnt es sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Würzburg hinzuzuziehen. Das gilt auch, wenn es einen schwerwiegenden Grund gibt und Sie deshalb möglicherweise sogar fristlos und außerordentlich kündigen möchten. Dazu gehören beispielsweise:

  • dauerhafte unpünktliche oder ausbleibende Zahlung des Gehalts
  • Gesundheitsgefährdung
  • Diskriminierung
  • Mobbing

Wenn Sie als Arbeitnehmer Gründe wie diese anführen, müssen Sie auch Beweise erbringen, die Ihr Arbeitsverhältnis als unzumutbar untermauern. In solchen schwerwiegenden Fällen ist ein Rechtsbeistand immer sinnvoll, um den Kündigungsvorgang rechtssicher abzuwickeln und auch eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit zu vermeiden, wenn Sie nach der Kündigung erst einmal Arbeitslosengeld beziehen möchten.

Szenario Nummer 2 - Sie haben Ihre Kündigung erhalten:

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigt, haben Sie das Recht, gegen die Kündigung vorzugehen. Es lohnt in diesem Fall immer, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Bei einer professionellen Beratung erhalten Sie beispielsweise eine realistische Einschätzung davon, ob Sie Ihren Job wiedererlangen können oder wie hoch die vom Arbeitgeber zu zahlende Abfindung ist, wenn Sie einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu stimmen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie zügig handeln. Das gilt insbesondere, falls Sie eine Kündigungsschutzklage anstreben. Denn für deren Einreichen beim Arbeitsgericht Würzburg bleiben Ihnen nach Erhalt des Kündigungsschreibens lediglich drei Wochen Frist. Werden Sie also sofort aktiv, wenn Sie die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses nicht akzeptieren möchten. Auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte unterstützen Sie dabei, rechtswirksam dagegen vorzugehen.

Wie lässt sich gegen eine Kündigung vorgehenn wenn Sie eine hohe Abfindung erhalten möchten?

Wenn es Ihnen nicht um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes geht und Sie nach Erhalt der Kündigung vornehmlich eine maximale Abfindung anstreben, so ist es auch in diesem Fall erforderlich, dass Sie innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dies für Sie übernehmen und Ihnen die Höhe der maximalen Abfindung berechnen, in dem er insbesondere die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung für Sie prüft. Lassen Sie sich daher am besten anwaltlich beraten. So erlangen Sie Gewissheit, welche Schritte erforderlich sind.

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht im Herzen von Würzburg

In unserer Kanzlei stehen wir Ihnen im Bereich des Arbeitsrechts mit umfassenden Leistungen zum Thema Kündigung zur Verfügung. Dabei übernehmen wir ebenso eine beratende Funktion wie auch Ihre anwaltliche Vertretung. Mit unserem zentralen Standort in Würzburg sind wir gut erreichbar. Vereinbaren Sie also gerne einen Termin für eine persönliche Beratung, um Ihren individuellen Fall zu besprechen.

Folgende Fachanwälte für Arbeitsrecht in Würzburg beraten Sie:

Dr. Rüdiger Herzog

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Telefon: 0931 / 32208-27
E-Mail:

Mario Aulbach

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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