Notar auf Schadensersatz wegen Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist verurteilt
Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass entgegen dem Wortlaut der Kaufvertragsurkunde unseren Mandanten der Kaufvertragsentwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben nicht zwei Wochen zuvor zur Verfügung gestellt wurde. Der beurkundende Notar hatte unsere Mandanten nicht über die Zwei-Wochen-Frist und ihre fehlende Beachtung aufgeklärt. Der Notar hat mit der Beurkundung des Kaufvertrages seine Amtspflichten verletzt und haftet unseren Mandanten auf Schadenersatz. Das Landgericht verurteilte den Notar auf Rückzahlung des Wohnungskaufpreises gegen Übertragung der Immobilie.
Die Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden dürfte für alle Käufer von Interesse sein, denen der Kaufvertragstext nicht wie in der Urkunde angegeben zwei Wochen vor der Beurkundung vorlag.