Widerrufs-Joker nur noch bis 21.06.2016 - wir prüfen Ihr Darlehen kostenlos!

Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschloss der Bundestag am 18.02.2016, dass der letzte Termin für den Widerruf von Wohnimmobilienkrediten, die bis Juni 2010 abgeschlossen wurden, der 21.06.2016 ist. Die Zeit, um seinen Darlehensvertrag prüfen zu lassen, eine Anschlussfinanzierung zu organisieren und den Widerruf einzulegen wird knapp!

Aufgrund sehr vieler fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen (ca. 80% aller Immobilien-Darlehen zwischen 2002 und 2010) war es bisher unbefristet möglich, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Sinnvoll ist dies aus folgenden Gründen:

1. Ein laufendes Darlehen mit vergleichsweise hohen Zinsen zu beenden, um es durch ein neues Darlehen mit niedrigeren Zinsen zu ersetzen (eine Vorfälligkeitsentschädigung muss nicht gezahlt werden),

oder

2. Eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuverlangen.

Aufgrund der zurzeit historisch niedrigen Zinsen raten wir in jedem Fall dazu vom Widerrufs-Joker Gebrauch zu machen, um eine günstigere Anschlussfinanzierung abschließen zu können.

Der Widerruf führt dazu, dass der Vertrag rückwirkend erlischt und die Darlehen rückabgewickelt werden. Das bedeutet in der Regel, dass das noch offene Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurück gezahlt werden muss und die Bank Ihrerseits eine kleine Entschädigung (Rückgabe der "bezogenen Nutzungen") zu zahlen hat.

Da die Bank aber keine Ansprüche darüber hinaus aus dem Darlehensvertrag mehr geltend machen kann, braucht eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht gezahlt zu werden. Wurde sie schon bezahlt, kann sie zurückverlangt werden.

Dies führt im Ergebnis dazu, dass nachträglich nochmals viele Tausende Euro gespart oder zurückverlangt werden können. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen!

Gerne überprüfen unsere Fach- und Rechtsanwälte die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrags und teilen Ihnen kostenlos unsere Einschätzung mit, ob die Verfolgung etwaiger Ansprüche aussichtsreich ist und welche Kosten für Sie anfallen.

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen Rede und Antwort und schöpfen aus der Erfahrung von hunderten von überprüften Widerrufsbelehrungen und erfolgen auf diesem Gebiet.

Zahlreichen Mandanten konnten wir auf diese Weise helfen und ihnen viel Geld erstreiten!

Folgende unserer Rechtsanwälte stehen Ihnen zu diesem Thema gerne zur Verfügung:

Mario Aulbach

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Telefon: 0931 / 32208-35
E-Mail:

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