Weiterleiten von beruflichen E-Mails auf privaten Mail-Account

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in seinem Urteil vom 31. Juli 2024 (Az. 7 U 351/23e) entschieden, dass das Weiterleiten von beruflichen E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account vorliegend einen gravierenden Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt, da die weitergeleiteten E-Mails sich alle auf „betriebliche Angelegenheiten“ bezogen haben. Denn die Weiterleitung der E-Mails auf den privaten Account des Klägers und die dortige Speicherung sei eine Verarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO, die nicht durch eine Einwilligung der betroffenen Personen gedeckt gewesen sei (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit a DSGVO). In dem Fall hatte ein Mitarbeiter regelmäßig dienstliche E-Mails auf seine private E-Mail-Adresse weitergeleitet, wodurch personenbezogene Daten außerhalb des geschützten Unternehmensnetzwerks gespeichert wurden.

Das Gericht sah in diesem Verhalten eine unzulässige Datenweitergabe, da die DSGVO klare Anforderungen an die Verarbeitung von personenbezogenen Daten stellt, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Daten. Das Weiterleiten von sensiblen Daten auf unsichere, private Konten stellt eine konkrete Gefahr für den Datenschutz dar.

Konsequenzen: Fristlose Kündigung bei grober Pflichtverletzung

Das OLG München entschied, dass die Weitergabe einer Vielzahl von höchst sensiblen Daten der Beklagten und Dritter als DSGVO-widriges Verhalten für ein überwiegendes Beendigungsinteresseeine sprach.  Die Handlung des Klägers stelle einen schwerwiegenden Vertrauensbruch darstellt, der eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Selbst wenn der Mitarbeiter keine schädlichen Absichten hatte, wurde das Verhalten als grobe Pflichtverletzung gewertet, da es gegen grundlegende datenschutzrechtliche Anforderungen verstößt.

Bedeutung für Unternehmen: Datenschutz als essentielle Verpflichtung

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes im Arbeitsumfeld und zeigt, dass Verstöße gegen die DSGVO im beruflichen Kontext schwerwiegende Konsequenzen für den Arbeitnehmer haben können. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Bedeutung des Datenschutzes und die richtigen Verfahren im Umgang mit dienstlichen E-Mails informieren, um solche Vorfälle zu vermeiden.


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