Weiterer Rückruf bei Diesel-Fahrzeugen – Diesmal trifft es Daimler!
Sie wurden im Januar 2016 oder später zur Durchführung eines Software-Updates bei Ihrem Diesel aufgefordert?
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat den Rückruf weiterer Diesel-Fahrzeuge angeordnet. Diesmal geht es um Daimler. In dem Modell GLK (Euro 5) ist ebenfalls eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut.
Das Problem bei diesen Modellen ist eine sogenannte „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ (kurz: Sollwertabsenkung). Hierbei wird der Kühlmittelkreislauf künstlich kälter gehalten, verzögert die Aufwärmung des Motoröls und sorgt somit dafür, dass beim Prüfzyklus der Stickoxidgrenzwert eingehalten wird. Im Straßenbetrieb dagegen wird diese Funktion deaktiviert, sodass der Grenzwert im realen Fahrbetrieb überschritten wird.
Nach aktuellen Ermittlungen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) sind die Motoren OM 642 und OM 651 von dieser Software betroffen. Dies bedeutet, dass insgesamt mehr als 700.000 Fahrzeuge der C- und E-Klasse zurückgerufen werden.
Nach eigenen Angaben von Daimler umfasst der Rückruf folgende Modelle:
- Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622)
- C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626)
- ML/GLE/GL/GLS 2,0l Diesel (Motor OM 642)
- V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651)
- GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651)
Sollte auch Ihr Fahrzeug von dem Rückruf betroffen sein, erhalten Sie vom KBA Post und werden aufgefordert, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt updaten zu lassen. Wie sich im VW „Abgasskandal“ herausgestellt hat, führen diese Software-Updates unter Umständen zu erheblichen Problemen mit den Fahrzeugen. Die Fahrzeuge können nach einem Update einen höheren Verbrauch haben oder auch schneller verschleißen. Außerdem ist die Rückruf-Aktion mit einem erheblichen Wertverlust Ihres Fahrzeugs verbunden, der sich auch nicht durch ein Software-Update beheben lässt. Ein Weiterverkauf wird daher nur unter finanziellen Einbußen möglich sein.
Für den Fall, dass kein Update vorgenommen wird, droht jedoch die Stilllegung des Fahrzeugs, sodass Sie das Schreiben vom KBA auf keinen Fall einfach ignorieren dürfen.
Gerne überprüfen wir für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall Ansprüche bestehen. Diese erste Einschätzung von uns ist für Sie vollkommen kostenfrei! Übersenden Sie uns hierfür einfach per E-Mail Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I sowie den Kaufvertrag des Fahrzeugs per Post oder an eine der folgenden E-Mail-Adressen:
Claus.Bohnenberger@jus-plus.de
Thomas.Lenzen@jus-plus.de
Franziska.Fila@jus-plus.de
Gerne kann die Angelegenheit auch telefonisch mit einem der zuständigen Sachbearbeiter (Dr. Claus Bohnenberger, Thomas Lenzen, Franziska Fila) besprochen werden.
Wir beantworten Ihre Fragen und kümmern uns schnell um Ihre Rechte!
Ihre Ansprechpartner in Würzburg, Marktheidenfeld, Schweinfurt und Kitzingen:
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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