Paypal muss Online-Glücksspieler entschädigen

Eine Weiterentwicklung hat der Verbraucherschutz durch das LG Ulm im Dezember 2019 erfahren. Es verurteile den Zahlungsdienstleister PayPal zur Rückzahlung von knapp 10.000 €; sämtlicher Einsätze, die der Kläger über die Plattform in einem Online-Casino verspielt hat.
Hintergrund ist das Monopol des Staates für Lotto, Wetten & Casinospiele.

Bei den Online-Casinos handelt es sich jedoch weitgehend um private Anbieter, das Ergebnis: illegales Glücksspiel.

Da bereits die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verboten ist, hätte Paypal die Transaktionen an die Online-Casinos laut dem Gericht nicht durchführen dürfen. Das ist Urteil ist noch nicht rechtskräftig, handeln können Sie jedoch bereits jetzt!

Ihr Ansprechpartner in Würzburg, Marktheidenfeld, Schweinfurt und Kitzingen:

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