Neues im VW – Abgasskandal

Betreffend die Daimler AG

Weitere Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) vom 07.01.2020 betreffend die Fahrzeuge MERCEDES-BENZ SLK, C-KLASSE, S-KLASSE, GLE, E-KLASSE, CLS Klasse und M-Klasse.

Die Daimler AG wurde vom LG Stuttgart (10.10.2019, Az. 29 O 121/19) kürzlich zur Rücknahme eines Mercedes – Benz CLA 220 CDI verurteilt.

Der darin verbaute Motor des Typs OM651 halte nur auf dem Prüfstand die vorgeschriebenen Abgasrichtlinien ein, nicht jedoch im normalen Straßenverkehr. Zudem steuere Daimler die Abgasreinigung temperaturabhängig (sogenanntes Thermofenster), so dass bei niedrigen und hohen Außentemperaturen der Schadstoffausstoß zusätzlich ansteige.

Auch ein solches „Thermofenster“ wurde vom LG Stuttgart als unzulässige Abschalteinrichtung eingeordnet und dem Kläger der bei Erwerb des Fahrzeugs gezahlte Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zugesprochen.

 

Betreffend die Audi AG

Weiterer Rückruf durch das KBA vom 20.10.2019 und vom 11.12.2019 hinsichtlich 3, 0 Liter TDI Dieselmotoren. Betroffen hiervon können der Audi A4, A5, A6, A7 der Baujahre 2011 bis 2016 und der A8 3.0l Euro 5, sowie Euro 6 und der Q7 3,0 und 4, 2 l EU 6 der Baujahre 2010 bis 2017 sein.

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