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Homeoffice-Entzug muss nachvollziehbar begründet sein

ArbG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2026 – @dejure 3 Ca 6587/25

Homeoffice-Entzug muss nachvollziehbar begründet sein

Ein Arbeitnehmer hat nicht allein deshalb einen Anspruch auf Homeoffice, weil er über längere Zeit regelmäßig von zu Hause gearbeitet hat. Das Arbeitsgericht Düsseldorf verneinte im entschiedenen Fall einen Anspruch auf 50 % Homeoffice.

Weder der Arbeitsvertrag noch die betriebliche Praxis oder eine interne Homeoffice-Mitteilung begründeten nach Auffassung des Gerichts einen verbindlichen Anspruch. Die Mitteilung enthielt insbesondere einen Genehmigungsvorbehalt und nur allgemeine Vorgaben.

Direktionsrecht unterliegt einer Interessenabwägung

Der Arbeitgeber darf den Arbeitsort grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen. Auch eine Einschränkung oder ein Entzug von Homeoffice kann daher möglich sein.

Die konkrete Weisung muss jedoch billigem Ermessen entsprechen. Der Arbeitgeber muss nachvollziehbar darlegen können, weshalb die Präsenzanordnung zur Erreichung betrieblicher Ziele geeignet und erforderlich ist.

Präsenzpflicht im konkreten Fall unwirksam

Die Arbeitgeberin begründete die Präsenzpflicht mit organisatorischen Problemen, Kommunikationsdefiziten und angeblichen Leistungsdefiziten.

Das Gericht hielt dies nicht für ausreichend. Es blieb offen, weshalb die Anwesenheit des Arbeitnehmers an vier Tagen pro Woche im Betrieb die behaupteten Probleme lösen sollte, obwohl wesentliche Ansprechpartner weiterhin remote arbeiteten und die IT-Tätigkeit auch digital kontrolliert werden konnte.

Fazit

Eine langjährige Homeoffice-Praxis schafft nicht automatisch einen dauerhaften Anspruch. Umgekehrt darf der Arbeitgeber Homeoffice nicht ohne konkrete und nachvollziehbare betriebliche Gründe einschränken oder entziehen.

Empfehlung

Hinweise für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten die Gründe für eine Präsenzanordnung konkret dokumentieren. Allgemeine Hinweise auf bessere Kontrolle oder Kommunikation reichen nicht stets aus.

Hinweise für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten prüfen, ob eine Homeoffice-Regelung verbindlich vereinbart wurde. Bei einer Präsenzanordnung kommt es zudem auf die konkrete Interessenabwägung im Einzelfall an.

Homeoffice: Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Eine langjährige Homeoffice-Praxis schafft nicht automatisch einen dauerhaften Anspruch. Eine Einschränkung muss jedoch nachvollziehbar begründet sein.

Präsenzanordnung konkret begründen

Eine Einschränkung oder ein Entzug von Homeoffice muss billigem Ermessen entsprechen. Die betrieblichen Gründe sollten deshalb konkret und nachvollziehbar dokumentiert werden.

  • Betriebliche Gründe konkret benennen
  • Eignung der Präsenzpflicht nachvollziehbar erklären
  • Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen
Sie möchten Homeoffice einschränken oder entziehen?

Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.

Beratung anfragen

Homeoffice-Regelung prüfen

Eine regelmäßige Tätigkeit im Homeoffice begründet nicht automatisch einen dauerhaften Anspruch. Entscheidend ist, ob eine verbindliche Regelung getroffen wurde.

  • Arbeitsvertrag und Homeoffice-Regelung prüfen
  • Genehmigungsvorbehalte berücksichtigen
  • Begründung der Präsenzanordnung bewerten
Ihr Homeoffice wird eingeschränkt?

Lassen Sie prüfen, ob die Präsenzanordnung ausreichend begründet ist.

Regelung prüfen lassen

Ihr Ansprechpartner in Würzburg, Marktheidenfeld, Schweinfurt und Kitzingen:

Dr. Rüdiger Herzog

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Telefon: 0931 / 32208-27
E-Mail:

 

Mario Aulbach

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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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