Fristlose Kündigung bei Kaffeepause: Einblick in das Urteil des LAG Hamm vom 27.01.2023, Az: 13 Sa 1007/22
Die Kaffeepause am Arbeitsplatz ist oft eine willkommene Gelegenheit für Arbeitnehmer, kurz durchzuatmen. Allerdings können exzessive Pausen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat kürzlich in einem Urteil (13 Sa 1007/22) eine fristlose Kündigung im Zusammenhang mit ausgedehnten Kaffeepausen verhandelt. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Hintergründe des Urteils und welche Lehren daraus gezogen werden können.
Die Entscheidung des LAG Hamm:
Im vorliegenden Fall wurde einem Mitarbeiter fristlos gekündigt, da er wiederholt und nachweislich übermäßig lange Kaffeepausen eingelegt hatte. Der Arbeitgeber argumentierte, dass dies zu erheblichen Beeinträchtigungen des Arbeitsablaufs und zu einem spürbaren Leistungsabfall geführt habe. Der Mitarbeiter bestritt die Vorwürfe und focht die Kündigung vor dem LAG Hamm an.
Das Gericht prüfte die Sachlage und kam zu dem Schluss, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Das LAG betonte, dass der Mitarbeiter trotz mehrerer schriftlicher Ermahnungen und Hinweise auf die Missachtung der Pausenregelungen weiterhin exzessive Kaffeepausen einlegte. Die nachgewiesenen Auswirkungen auf die Arbeitsleistung und den betrieblichen Ablauf rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts die drastische Maßnahme der fristlosen Kündigung.
Lehren aus dem Urteil:
- Dokumentation ist entscheidend: Arbeitgeber sollten exzessive Pausenzeiten genau dokumentieren und nachweisbare Belege für ihre Anschuldigungen sammeln. Dies kann entscheidend sein, um im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung die fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
- Klare Kommunikation: Eine klare Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Pausenzeiten und die möglichen Konsequenzen bei Verstößen ist entscheidend. Transparente Richtlinien helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
- Einzelfallprüfung: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass fristlose Kündigungen aufgrund von Kaffeepausen stets auf einer gründlichen Einzelfallprüfung basieren. Das Ausmaß der Pflichtverletzung und die vorangegangenen Maßnahmen zur Korrektur sollten dabei berücksichtigt werden.
Fazit:
Das Urteil des LAG Hamm unterstreicht die Wichtigkeit einer ausgewogenen Vorgehensweise bei der Ahndung von Verstößen gegen Pausenregelungen. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass eine fristlose Kündigung nur unter bestimmten Umständen gerechtfertigt ist und dass eine genaue Dokumentation sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben entscheidend sind.
Wenn wir Ihnen weiterhelfen können, kommen Sie gerne auf uns zu:
Ihr Ansprechpartner in Würzburg, Marktheidenfeld, Schweinfurt und Kitzingen:
Dr. Rüdiger Herzog
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon: 0931 / 32208-27
E-Mail: info@jus-plus.de
Mario Aulbach
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Telefon: 0931 / 32208-35
E-Mail: info@jus-plus.de