Dieselskandal – Zum Update aufgefordert?

Sie wurden im Januar 2016 oder später zur Durchführung eines Software-Updates bei Ihrem Diesel aufgefordert?

Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns direkt an!

Sie haben in den vergangenen Monaten oder Jahren ein Fahrzeug mit Dieselmotor erworben?

Bereits im September 2015 wurde die Manipulation der Abgaswerte beim Modell EA 189 öffentlich bekannt gegeben. Welche Motoren exakt betroffen sind, kam jedoch erst nach und nach zu Tage. Betroffene haben in der Regel erst durch eine Aufforderung zur Durchführung eines Software-Updates davon erfahren.

Handeln Sie jetzt!

Die bisherige Rechtsprechung zeigt sich in ihrer Tendenz verbraucherfreundlich, der Abgasskandal geht in die nächste Runde: nach zahlreichen stattgebenden Urteilen in der 1. Instanz, hat das OLG Köln mit Beschluss vom 03.01.2019 die Berufung von VW gegen ein stattgebendes Urteil als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Zur Begründung berief sich das Gericht auf vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW.

Welche Rechte habe ich als Betroffener?

Da die betroffenen Motoren an einem Sachmangel leiden, haben Sie die Möglichkeit der Nachbesserung sowie ggfs. die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis nachträglich zu mindern oder sogar Schadensersatz zu erhalten. Diese Rechte können Sie gegenüber Ihrem Verkäufer geltend machen.

Daneben ist es jedoch auch möglich, Schadensersatz direkt beim jeweiligen Hersteller zu verlangen. Habe ich überhaupt eine Chance gegen ein solches Unternehmen?

Seit dem 01.11.2018 hat der Gesetzgeber zudem die Musterfeststellungsklage eingeführt, sodass betroffene Verbraucher sich einem Musterprozess anschließen können, um etwaige Ansprüche bereits gerichtlich feststellen zu lassen. Eine Anmeldung kann noch bis zum Beginn des ersten Termins der mündlichen Verhandlung erfolgen.

Wir beantworten Ihre Fragen! Und erarbeiten ein Konzept zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

Ihre Ansprechpartner in Würzburg, Marktheidenfeld, Schweinfurt und Kitzingen:

Thomas Lenzen

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Telefon: 0931 / 32208-22
E-Mail:

Franziska Fila

Rechtsanwältin

Telefon: 0931 / 32208-0
E-Mail:

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