Bausparvertrag gekündigt - Was kann ich tun?

Immer wieder werden gutverzinste Bausparverträge durch die Bausparkassen einseitig gekündigt. Der Ärger der Sparer ist dabei verständlicherweise groß.

In den Neunziger und Nuller Jahren wurden vielen Anlegern Bausparverträge mit hohen Zinssätzen schmackhaft gemacht. Nach der Zinswende mit massiv fallenden Einlagezinsen versuchen sich die Bausparkassen durch Eigenkündigungen von den für sie teuren Altverträgen zu lösen, ganz zum Ärger der Anleger, welche auf eine lukrative und vor allem unbefristete Kapitalanlage vertraut haben.

Der BGH hat nun in einer Grundsatzentscheidung - BGH, Urteile v. 21.02.2017, Az.: XI ZR 185/16 u. XI ZR 271/16 – entschieden, dass Kündigungen durch die Bausparkassen rechtmäßig sein können und gleich die entsprechenden Kriterien dazu festgelegt.

Wann die Kündigung rechtens ist:

  • Wurde schon die gesamte Bausparsumme angespart, kann die Bausparkasse Ihren Bausparvertrag kündigen.
  • Die Bausparkasse darf auch kündigen, wenn der Bausparvertrag seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif ist.

Wann ist keine Kündigung möglich:

  • Bei Bausparverträgen mit einem Treue- oder Zinsbonus darf die Bausparkasse diesen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife nicht kündigen.
  • Die Zehn-Jahres-Frist beginnt in diesem Fall erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Bausparer Anspruch auf seinen Zinsbonus hat.

Sie haben eine Kündigung erhalten? - Wir helfen Ihnen!

Dass die Kündigung rechtmäßig sein kann, haben wir Ihnen bereits gezeigt. Dass die Urteile des BGH allerdings von den Bausparkassen auch für unberechtigte Kündigungen als Argument herangezogen werden ist traurige Realität und gelebte Praxis zugleich.
Wir empfehlen deshalb:

  • Finden Sie sich nicht einfach mit der Kündigung Ihres Bausparvertrages ab!
  • Prüfen Sie genau den angegebenen Grund für die Kündigung.
  • Haben Sie einen Vertrag mit Treue- und Zinsbonus?

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen Ihnen dabei!

Wir überprüfen für Sie Ihren Vertrag sowie die Wirksamkeit der Kündigung. Sollte die Kündigung unwirksam sein, übernehmen wir für Sie alle weiteren Schritte, damit Sie zu Ihrem Recht kommen – Es geht um Ihr Geld!

 


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