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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Erschütterter Beweiswert führt nicht automatisch zum Wegfall der Entgeltfortzahlung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2025 – 3 SLa 138/25

Auffällige zeitliche Zusammenhänge

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Dieser kann jedoch erschüttert sein, wenn konkrete Umstände ernsthafte Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründen.

Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin zunächst beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis früher zu beenden. Tatsächlich arbeitete sie in dem betreffenden Monat nur noch drei Arbeitstage. Danach war sie zwei Wochen arbeitsunfähig. Unmittelbar anschließend nahm sie Resturlaub; außerdem folgte ein Feiertag. Am letzten verbleibenden Arbeitstag erschien sie unentschuldigt nicht zur Arbeit.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wertete diese Umstände in seiner Entscheidung vom 19.11.2025 (3 SLa 138/25) in ihrer Gesamtheit als geeignet, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern. Eine vollständige zeitliche Deckung zwischen der Arbeitsunfähigkeit und der Kündigungsfrist ist hierfür nicht erforderlich.

Arbeitnehmer muss Arbeitsunfähigkeit konkret nachweisen

Die Erschütterung des Beweiswerts bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt. Vielmehr muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit anschließend konkret darlegen und gegebenenfalls durch weitere Beweismittel beweisen.

Dazu können insbesondere Angaben zu den Beschwerden, deren Verlauf und den konkreten Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit erforderlich sein. Außerdem kann der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin als Zeuge vernommen werden.

Keine pauschale Verdächtigung bei subjektiven Beschwerden

Das Gericht stellte zugleich klar, dass Arbeitnehmer nach Erschütterung des Beweiswerts nicht ohne Weiteres unter den Generalverdacht gestellt werden dürfen, ihre Erkrankung vorzutäuschen.

Dies gilt insbesondere bei Beschwerden, die sich nicht ohne Weiteres objektiv feststellen lassen. Im konkreten Fall konnte die Arbeitnehmerin ihre Arbeitsunfähigkeit wegen Spannungskopfschmerzen durch die nachvollziehbare Einschätzung ihrer langjährig erfahrenen Fachärztin nachweisen. Der ärztlichen Beurteilung kam dabei besonderes Gewicht zu.

Fazit

Auffällige Umstände können den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Dies führt jedoch nicht automatisch zum Verlust der Entgeltfortzahlung. Der Arbeitnehmer erhält vielmehr die Möglichkeit, seine Arbeitsunfähigkeit durch konkreten Vortrag und weitere Beweismittel nachzuweisen.

Empfehlung

Hinweise für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten verdächtige zeitliche Zusammenhänge und sonstige Auffälligkeiten sorgfältig dokumentieren und im Streitfall konkret darlegen.

Hinweise für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Beschwerden, deren Verlauf und die daraus resultierenden Einschränkungen nachvollziehbar schildern können. Außerdem kann es sinnvoll sein, den behandelnden Arzt für eine mögliche Zeugenaussage von der Schweigepflicht zu entbinden.

Rechtliche Unterstützung bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Streit über Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Entgeltfortzahlung.

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Wird der Beweiswert Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angezweifelt, kann die Arbeitsunfähigkeit durch weitere Angaben und Beweismittel nachgewiesen werden.

  • Prüfung der Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
  • Bewertung möglicher weiterer Beweismittel
  • Prüfung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung
  • Vertretung im arbeitsrechtlichen Verfahren
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Lassen Sie prüfen, welche Nachweise für Ihre Arbeitsunfähigkeit erforderlich sind.

Anspruch prüfen lassen

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Auffällige zeitliche Zusammenhänge können den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern.

  • Bewertung auffälliger Begleitumstände
  • Prüfung des Beweiswerts der Bescheinigung
  • Dokumentation relevanter Auffälligkeiten
  • Beratung zur Entgeltfortzahlung

Wichtig für Arbeitgeber

Ein erschütterter Beweiswert bedeutet nicht automatisch, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt.

Sie haben Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Wir prüfen die Umstände und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.

Beratung anfragen

Ihr Ansprechpartner in Würzburg, Marktheidenfeld, Schweinfurt und Kitzingen:

Dr. Rüdiger Herzog

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Telefon: 0931 / 32208-27
E-Mail:

 

Mario Aulbach

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Telefon: 0931 / 32208-35
E-Mail:

 

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