EuGH-Urteil: LKW-Maut seit Jahren falsch berechnet!

Fordern Sie jetzt zu viel gezahlte Mautgebühren vom Bund oder Toll-Collect zurück!

  • EuGH Urteil vom 28.10.2020, Az. C-321/19
  • Kosten für die Verkehrspolizei gehören nicht in die Maut
  • Vier bis fünf Prozent Erstattung für alle LKW auf deutschen Mautstrecken möglich

Das höchste europäische Gericht hat entschieden: Die LKW-Maut, die auf deutschen Autobahnen entrichtet werden muss, wurde falsch berechnet. Und das seit Einführung im Jahr 2005! Kosten für Verkehrspolizisten dürfen bei der Erhebung der LKW-Maut nicht eingerechnet werden. Mitgliedesstaaten, die auf transeuropäischen Autobahnen Mautgebühren verlangen, sind verpflichtet ausschließlich "Infrastrukturkosten" zu berücksichtigen. Das heißt die Baukosten sowie Kosten für Betrieb und Indstandhaltung des Verkehrsnetzes. Eine polnische Spedition hatte in Deutschland Klage auf Rückzahlung der Gebühren erhoben und recht bekommen (Urt. v. 28.10.2020 Az. C-321/19).

Wer kann von der Rückzahlung profitieren?

Betroffen ist jede Spedition, die seit dem Jahr 2005 in Deutschland LKW-Maut bezahlt hat. Die damit verbundenen Kosten sollten auch von kleinen Speditionen nicht unterschätzt werden. Eine Rückzahlung erfolgt jedoch nicht automatisch durch den Bund oder Toll-Collect. Bei der Rückforderung unterstützen wir Sie gerne!

Kostenlose Erstberatung

Sie sind betroffen und haben LKW-Mautgebühren an die Toll-Collect GmbH bezahlt? Dann besteht nun akuter Handlungsbedarf. Sie können zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern. Lassen Sie von uns sofort Ihren Anspruch prüfen! Schicken Sie uns gerne die Monatsabrechung Ihrer Maut-Gebühren zu. Sie erhalten im Anschluss ein individuelles Angebot von uns.

Bis wann muss ich handeln?

Gerade in diesen wirtschaftlich ungewissen Zeiten sollten Sie sofort handeln und kein Geld verschenken. Die zu Unrecht erhobenen Gebühren können nur dann zurückgezahlt werden, solange die Festsetzung noch angreifbar ist. Wie lange es dauert, bis das Geld tatsächlich zurückgezahlt wird, muss im Einzelfall entschieden werden. Diese Frage beantworten wir im persönlichen Gespräch.

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