Knöllchen-Streit um Falschparker auf einem Privatparkplatz
BGH-Urteil vom 18.12.2019 zum Knöllchen-Streit
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich künftig Halter eines falsch geparkten Fahrzeugs nicht vor der Zahlung eines Knöllchens drücken können, wenn sie nur pauschal behaupten, ihr Fahrzeug dort nicht selbst abgestellt zu haben.
Zwar könne ein Strafzettel des Betreibers grundsätzlich nur den tatsächlichen Fahrer treffen. In der Praxis sei jedoch regelmäßig nur der Halter zu ermitteln. Bestreitet der Halter seine Fahrereigenschaft, muss er in Zukunft die anderen möglichen Fahrer nennen. Anderenfalls muss er das „erhöhte Parkentgelt“ zahlen.
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