Geblitzt worden? Was nun?

Zu schnell gefahren, zu geringer Abstand, bei Rot über die Ampel gefahren, mit dem Handy
telefoniert?

Zur Täterschaft

Sofern Sie direkt von der Polizei angehalten wurden, besteht natürlich an Ihrer Identität kein
Zweifel.

Im Regelfall ermittelt die Polizei anhand Ihres Kennzeichens den Halter. Als solcher wird der
Halter dann angeschrieben und aufgefordert, Angaben zur Person des tatsächlichen Fahrers zu
tätigen und sich auch dahingehend zu erklären, ob der vorgeworfene Verstoß zugegeben wird.
Wichtig für Sie ist, dass Sie weder sich selbst noch verwandte oder verschwägerte Personen
belasten müssen. Es ist aber bereits in diesem Stadium des Verfahrens sinnvoll, sich mit einem
unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht in Verbindung zu setzen.

Der Tatvorwurf

Was den eigentlichen Vorwurf angeht, so erhalten unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht
Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte und können eine erste Einschätzung dahingehend
vornehmen, ob es sinnvoll ist, beispielsweise die Messung anzugreifen.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so haben Sie auch schon außerhalb der
Hauptverhandlung die Möglichkeit, die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen zu
lassen.

Rechtsfolge Fahrverbot

Wenn gar ein Fahrverbot droht, können wir Sie dabei unterstützen, dass dieses Fahrverbot
entweder gar nicht verhängt wird (bei Erhöhung der Geldbuße) oder zumindest in einem
Zeitraum fällt, in welchem Sie (beispielsweise im Urlaub) nicht ganz so dringend auf die
Fahrerlaubnis angewiesen sind.

Folgende unserer Rechtsanwälte stehen Ihnen zu diesem Thema gerne zur Verfügung:

Karl Schwägerl

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Telefon: 0931 / 32208-22
E-Mail:

Thomas Lenzen

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Telefon: 0931 / 32208-22
E-Mail:

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