Rechtsanwalt Arbeitsrecht Würzburg

Kündigung in Zeiten von Corona - Ihre Rechte & Pflichten

Ihr Arbeitsvertrag wurde gekündigt? An vielen Unternehmen geht die Ausbreitung der Corona-Pandemie nicht spurlos vorüber. Umsätze brechen ein oder bleiben gar vollständig aus… Dies hat zwangsläufig auch Auswirkungen auf Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen. Eine Kündigung wegen Corona mag daher schnell ausgesprochen, muss jedoch noch lange nicht wirksam sein. Wir zeigen Ihnen, welche arbeitsrechtlichen Fragen sich aus der Pandemie ergeben und welche Rechte & Pflichten Arbeitnehmer hierbei haben.

Kann ich aufgrund der Corona Pandemie wirksam gekündigt werden?

Den Kündigungsgrund „Corona“ kennt das Gesetz nicht. In Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung mit der Maßgabe, dass eine Kündigung immer auf ihre soziale Rechtfertigung geprüft werden muss. Hierbei gibt es keine Unterscheidung, ob eine Kündigung während der Corona-Pandemie ausgesprochen wurde, oder in "normalen" Zeiten. Jede Kündigung seitens des Arbeitgebers bedarf eines Grundes (betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt), sowie weiteren formellen Anforderungen, wie einer eigenhändigen Namens-Unterschrift, sowie der Schriftform. Eine Kündigung per Fax oder E-Mail sind daher nicht möglich.

Entscheidend ist außerdem, dass eine Kündigung immer das letzte Mittel des Arbeitgebers ist, d.h. andere Möglichkeiten zur Vermeidung der Kündigung, wie Kurzarbeit wurden bereits ausgeschöpft.

Haben Sie dennoch eine Kündigung erhalten, ist Eile geboten. Möchten Sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage Ihre Rechte einfordern, muss dies innerhalb von drei Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG) der Kündigung geschehen.

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