Widerrufs-Joker nach dem 21.06.2016 - wie geht es weiter?

Einzelheiten hierzu können Sie unserem diesbezüglichen Artikel entnehmen.

Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschloss der Bundestag am 18.02.2016, dass Wohnimmobilienkredite, die bis Juni 2010 abgeschlossen wurden, ab dem 21.06.2016 nicht mehr widerrufen werden können.

Welche Konsequenzen zieht dieses Gesetz nach sich?

Zunächst ist klarzustellen, dass die Frist alleine für die Widerrufserklärung gilt. Das bedeutet, wenn Sie den Widerruf persönlich schon gegenüber Ihrer Bank erklärt haben, können Sie ihn auch nach dem 21.06.2016 noch gerichtlich durchfechten, falls die Bank ihre Widerrufserklärung zurückgewiesen hat.

Widerruflich bleiben darüber hinaus alle Darlehen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, die nicht Immobiliendarlehen sind.

Das Gesetz befasst sich darüber hinaus alleine mit Immobiliendarlehensverträgen die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden. Für Darlehensverträge nach dem 11.06.2010 besteht nach unserer Auffassung weiterhin ein "ewiges Widerrufsrecht " bzw. der "Widerrufs-Joker ".

Zwar sind die Fehler in Widerrufsbelehrungen zurückgegangen, es sind aber dennoch viele falsche Widerrufsbelehrungen im Umlauf.

Zur Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Ihren Darlehensverträgen stehen unsere Fach- und Rechtsanwälte Ihnen gerne zur Verfügung und teilen Ihnen kostenlos unsere erste Einschätzung mit, ob eine Verfolgung etwaiger Ansprüche sinnvoll ist und welche Kosten im Falle unserer Beauftragung auf Sie zukommen würden.

Gerne beantworten wir Ihnen auch andere Fragen rund um dieses Thema. Zahlreichen Mandanten konnten wir helfen und ihnen viel Geld erstreiten, da wir aus der Erfahrung von Hunderten von überprüften Widerrufsbelehrungen und Erfolgen auf diesem Gebiet zehren.

Folgende unserer Rechtsanwälte stehen Ihnen zu diesem Thema gerne zur Verfügung:

Mario Aulbach

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Telefon: 0931 / 32208-35
E-Mail:

Zurück